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Liebe Erziehungsberechtigten,

bitte beachten Sie bei Anträgen auf Beurlaubung Folgendes:

  • Der Antrag ist von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten selbst zu stellen (unzulässig sind Anträge von Vereinen u. Ä.).
  • Der Antrag ist rechtzeitig einzureichen (wenigstens eine Woche vorher), und zwar in der Regel schriftlich (dies gilt natürlich nicht für offensichtliche Begründungen wie Anlässe im unmittelbaren (!) familiären Umfeld wie etwa Trauerfälle oder aber Eheschließungen etc.).
  • Sollte es um Beurlaubungen für die Teilnahme an Veranstaltungen von Vereinen, Einrichtungen, Organisationen u. Ä. gehen, dann ist eine Bescheinigung dieses Anlasses durch den Veranstalter bzw. Verein etc. erforderlich und als Anlage dem Antrag auf Beurlaubung beizufügen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.