1.Einleitung – grundsätzliche Überlegungen
Auch am Gymnasium nimmt die Heterogenität der Schülerschaft kontinuierlich zu, so dass die Frage nach den Bedingungen für das Gelingen von individueller Förderung wieder verstärkt in den Blick genommen werden muss. So fordert auch das Schulgesetz NRW in § 1, dass „jeder junge Mensch …ein Recht auf … individuelle Förderung“ hat.
Jeder, der sich um Individualisierung von Unterricht und Fördermaßnahmen bemüht, muss folgendes beachten: um dauerhaft erfolgreich zu sein, muss die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Schüler sowie ihre Einbindung in Lernprozesse vorhanden sein bzw. gestärkt werden.
Zwingende Voraussetzungen dafür sind, den Schülern Raum und Zeit für selbstorganisiertes Lernen zu geben und ihnen dafür das notwendige Vertrauen zu schenken, dabei aber auch Lernumwege in Kauf zu nehmen, die manchmal vorkommen, bevor es wieder in die richtige Richtung geht.
Ebenso wichtig ist jedoch auch die Konsequenz bei der Einforderung der Ergebnisse, und diese an vereinbarten Zielen zu messen. So fordert § 50 des Schulgesetzes NRW Schüler „so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist“.
Die APO – S I fordert in § 3 (4), dass die Schule ein schulisches Förderkonzept erarbeitet, mit dem sie einer Gefährdung der Versetzung vorbeugt, besondere Begabungen unterstützt und Schülern mit Zuwanderungshintergrund Hilfen zur Eingliederung gibt.
2. Derzeitige Situation bzgl. der Förderung leistungsschwächerer Schüler
2.1. Diagnostik
2.1.1. Im Rahmen der Erstellung individueller Förderpläne
Bei auftretenden Minderleistungen wird am Franken-Gymnasium – wie in der APO – S I § 7 (5) gefordert - im Rahmen der Erstellung individueller Förderpläne der Leistungsstand mit den Defiziten der Schüler analysiert. Diese Förderpläne erhalten die Schüler zum Ende jeden Halbjahres mit dem Zeugnis.
2.1.2. Im Rahmen von Konferenzen
In den Zeugniskonferenzen zum Ende jeden Halbjahres und vierteljährlich in der Erprobungsstufe werden die Beobachtungen der einzelnen Kollegen bezüglich des Lernstandes des jeweiligen Schülers / der jeweiligen Schülerin in den verschiedenen Fächern (und teilweise bezüglich der Lernorganisation) besprochen, und es wird über mögliche Ansätze zur Förderung beraten.
2.2. Fördermaßnahmen
2.2.1. Ergänzungsstunden
Das Franken-Gymnasium bietet zurzeit allen Schülern einer Klasse Ergänzungsstunden zum Hauptfachunterricht an, die insbesondere der individuellen Förderung des einzelnen Schülers dienen sollen (APO – S I § 3 (3)). Die Fachlehrer entscheiden je nach Leistungen und Neigungen in Absprache mit Eltern und Schülern, welche Ergänzungsstunden sinnvoll erscheinen. Zum Angebot gehören entweder eine Unterrichtsstunde zur individuellen Förderung im Fach Englisch oder Mathematik oder eine Unterrichtsstunde im Fachbereich Deutsch zur Entwicklung der Fähigkeit des kreativen Schreibens.
2.2.2. Förderkurse in den Hauptfächern nach dem Halbjahreszeugnis
Für Schüler ab Klasse 7 bietet das Franken-Gymnasium eine Reihe von Förderkursen an, die sich an diejenigen Schüler der jeweiligen Jahrgangsstufe richten, die in einem der Hauptfächer ein ‚Mangelhaft‘ auf dem Halbjahreszeugnis bekommen haben oder zum ‚Monita‘-Termin gemahnt wurden. Das heißt, die Förderung soll vor allem von denen in Anspruch genommen werden, deren Versetzung gefährdet ist.
Durch diese Unterstützung wurde für eine Reihe von Schülern bereits eine Verbesserung der Leistung im jeweiligen Fach erreicht, so dass eine drohende Nichtversetzung vermieden werden konnte.
2.2.5 LRS – Kurse
„Der Beherrschung der Schriftsprache kommt für die sprachliche Verständigung und für den Erwerb von Wissen und Bildung… besondere Bedeutung zu.“ (BASS 14-01 Nr.1) Bei einigen Schülern, besonders in den Klassenstufen 5 und 6, wurden besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens beobachtet. Um diesen Schwierigkeiten entgegenzuwirken, sind zusätzliche Fördermaßnahmen erforderlich. Diese Förderung bieten wir unseren Schülern in speziellen nachmittäglichen Kursen, die von speziell geschulten Deutschfachkollegen angeboten werden.
Die besondere Förderung im Bereich Lese- und Rechtschreibkompetenz bietet das Franken-Gymnasium seit diesem Schuljahr für die gesamte Erprobungsstufe und Sekundarstufe I (Klassen 5-9) an.
2.2.4. Tutorenprogramm
Das von der SV organisierte Tutorenprogramm ermöglicht dem Fachlehrer unter Anleitung eines Oberstufenschülers die individuelle Betreuung leistungsschwächerer oder auch leistungsstärkerer Schüler. In unterrichtsfreien Stunden besuchen die Oberstufenschüler regelmäßig eine jüngere Klasse (meist Klassen 5 oder 6) in einem Hauptfach, um hier unterstützend zu wirken.
(Ansprechpartnerin: Frau Wasel)