Aufgaben der Schülervertretung (SV)
„Die SV vertritt im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule die Rechte der Schülerinnen und Schüler, fördert und nimmt deren Interessen wahr und wirkt dadurch bei der Gestaltung des schulischen Lebens mit.“ (SV Erlass, Absatz 1.1)
Sie gestaltet und leitet die Organisation der Schülerinteressen, nimmt in dieser Funktion an den dafür vorgesehenen Sitzungen der verschiedenen schulischen Gremien teil und veranstaltet selbst regelmäßig Versammlungen des Schülerrates (Klassensprecher und ihre Vertreter). So setzen sie sich für Schülerrechte ein und helfen, das Schulleben weiter zu gestalten.
Sie unterstützt so die Kommunikation zwischen Schulleitung, Kollegium, Eltern und Schülern und vertritt die Belange der Schüler gegenüber den schulischen Institutionen.
Darüber hinaus organisiert sie an ihrer Schule verschiedene Aktivitäten und Veranstaltungen, die das Schulleben bereichern und ist Ansprechpartner der Schülerinnen und Schülern bei Konflikten und Problemen.
Das SV-Team hat in den letzten Jahren folgende Aktivitäten am FraGy geplant und durchgeführt:
Unterstufe: Basketballturnier, Karnevalssitzung, Tutoren, Lesenacht, Schülerratsfahrt, Nikolausaktion,
„After School Party“
Mittelstufe: Schülerratsfahrt, Nikolausaktion, Karnevalssitzung
Oberstufe: SV-Fahrt, Schülerratsfahrt, Tutoren, Nikolausaktion
Wie wird die SV gewählt?
Die SV und die VerbindungslehrerInnen werden einmal im Schuljahr von entweder der ganzen Schule oder den Klassen- und Stufensprechern und deren Vertretern gewählt (der Schülerrat).
Die SV darf während der Unterrichtszeit mit Rücksicht auf Schulveranstaltungen zusammentreten. Dabei ist zu beachten, Zeit, Ort und Tagesordnung frühzeitig bekannt zu geben. Der Schülerrat teilt der Schulleitung alle Beschlüsse mit.
Wie wird der Schülerrat gewählt?
Der Schülerrat ist für alle Fragen der SV zuständig, die über den Bereich der einzelnen Klasse oder Jahrgangsstufe hinausgehen.
In jeder Klasse wird ein Klassensprecher und ein Vertreter gewählt. In jeder Stufe wird ein Stufensprecher und pro weitere 20 SchülerInnen ein weiterer Vertreter gewählt.
Die Aufgabe des Klassensprechers/Stufensprechers besteht darin, die Klasse/Stufe zu vertreten oder ihre Beschlüsse auszuführen. Er informiert die Klasse/Stufe außerdem über wichtige Angelegenheiten der SV. Sie oder er bereitet die SV-Stunde vor und leitet sie.
Wenn jemand seine Aufgabe nicht ernst nimmt, kann er wieder abgewählt werden. Sollte der Posten wieder besetzt werden müssen, muss wieder eine Wahl wie am Anfang durchgeführt werden.
Der Schülerrat kann sich 1x im Quartal treffen. Jedes Treffen wird durch den Schulsprecher einberufen, der die Tagesordnung der Schulleitung vorlegt, für die Anfertigung eines Protokolls sorgt und dieses schließlich der Schulleitung vorlegt.
Wer kann sich alles wählen lassen?
Jeder, der Lust und Zeit hat, ein bisschen Verantwortung zu übernehmen.
Welche Ämter gibt es?
- 1 Schulsprecher/in und bis zu 3 Schulsprechervertreter/innen (Vorsitz des Schülerrates und des SV-Teams), zwei weitere Vertreter/innen für das SV-Team
- Die Schülersprecher/innen, welche/r entweder vom Schülerrat oder auf Antrag von 20% der gesamten Schülerschaft auch von dieser gewählt wird, ist dem Schülerrat gegenüber verantwortlich, seine Beschlüsse auszuführen.
- 6 Schulkonferenzvertreter/innen
- Die Schüler/innen sind in der Schulkonferenz mit sechs Vertreter/innen, die aus der SV gewählt werden, vertreten und haben somit ein Drittel der gesamten Stimmen.
- Die anderen Anteile der Stimmen haben die Eltern und das Lehrerkollegium (ebenfalls je ein Drittel).
- Themen der Schulkonferenz sind z.B.: Schulprogramm, Festlegung der beweglichen Ferientage, etc.
- Schulpflegschaftsbeisitzer/in und Vertreter/in
- Vertreter/innen für die Fachkonferenzen
- Die Fachkonferenz besteht aus allen Lehrern mit Lehrbefähigung für das jeweilige Fach und Vertretern/innen der Schüler- und Elternschaft.
- Themen sind: Grundsätze der methodischen Arbeit, Grundsätze der Leistungsbewertung, Anschaffung von Lehrmaterialien, fachübergreifenden Unterricht, etc.
- Kassenwart/in
- 2 Kassenprüfer/innen
Wann ist ein Mitwirkungsgremium beschlussfähig?
Wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Wie wird gewählt?
Die Vorsitzenden der Mitwirkungsgremien und ihre Stellvertreter/innen sowie die Mitglieder der Schulkonferenz werden in geheimen Wahlgängen gewählt. Alle übrigen Wahlen sind offen, sofern nicht ein Fünftel der anwesenden Stimmberechtigten einem Antrag auf geheime Wahl zustimmt. (1 Wahlgang -à die meisten Stimmen, Stimmgleichheit à Stichwahl.) Das Wahlergebnis wird in die Niederschrift aufgenommen.
Das Protokoll der SV-Sitzung wird von einer/m Schüler/in der Q1 geführt.