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  1. Präambel – Leitbild und Ziele der Schule

Im Folgenden sind konkrete Regeln und Handlungsanweisungen zum erfolgreichen Gelingen von Unterricht und Pausenzeiten zu finden. Jeder Schüler verpflichtet sich zur Einhaltung der vorliegenden Schulordnung.

  1. Organisatorisches: Entschuldigungsverfahren, Beurlaubung, Handyregelung

2.1 Entschuldigungsverfahren in der Sek I und Sek II

Bei der Erkrankung eines Schülers ist die Schule umgehend, in der Regel vor Unterrichtsbeginn, persönlich oder telefonisch zu benachrichtigen. Die von den Erziehungsberechtigten oder im Falle der Volljährigkeit vom Schüler selbst unterschriebene schriftliche Entschuldigung bringt der Schüler mit, sobald er wieder zur Schule kommt. Der Klassenlehrer zeichnet dies im Klassenbuch (mit Paraphe) ab und gibt Kursentschuldigungen an die Schüler aus.

Für das Entschuldigungsverfahren in der Sekundarstufe II gelten die Regelungen, die allen Schülern zu Beginn der Einführungsphase schriftlich ausgehändigt werden.

2.2 Beurlaubungen

Das Beurlaubungsverfahren richtet sich nach den Regelungen im Schulgesetz.

2.3 Handy-Regelung:

Handys, Smartphones, MP-3-Player und vergleichbare Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte der Schüler dürfen auf dem Schulgelände nicht genutzt werden. Die genannten Geräte dürfen während der Mittagspause im Forum genutzt werden.

Ausnahmen:

  • Lehrer erlaubt die Benutzung auf Anfrage (z.B. Nachmittagsunterricht fällt aus, Schüler informieren ihre Eltern)
  • Lehrer fordert zur Benutzung auf (Bsp. Versuchsdokumentation)
  • begründete Notfälle
  • Die Nutzung mobiler Endgeräte im Schulgebäude ist ausschließlich Oberstufenschülern unter diesen Bedingungen gestattet:

          1.  ausschließlich in Freistunden, aber in Pausen ausschließlich im BT-Flur

          2.  an folgenden Orten:           a) Kiosk

                                                        b) Pädagogisches Zentrum

                                                        c) Verwaltungstrakt

                                                        d) Schülerstillarbeitsräumen

         3.   Die Nutzung von Kopfhörern u. Ä. ist ausschließlich am Platz zulässig.

         4.   Es muss sichergestellt sein, dass niemand gestört wird.

         5.   Die Nutzung muss in den Stillarbeitsräumen schulischen Zwecken dienen.

Die Kollegen gehen mit gutem Beispiel voran: Möglichst außerhalb der Sichtweite von Schülern telefonieren.

Konsequenzen bei Regelverstoß:

  • Lehrkraft zieht das Gerät ein und gibt es unter Nennung von Name und Klasse des Besitzers (Ausfüllen des Formulars) im Sekretariat ab. Gleichzeitig Eintrag in die jeweilige Klassenliste, die im Sekretariat ausliegt. Taucht der Name im laufenden Schuljahr bereits auf, dokumentiert die Lehrkraft dies ebenfalls auf dem Formular, so dass weitere Schritte eingeleitet werden können. 
  • Abholen des Gerätes frühestens am gleichen, bei Verstößen nach der 6. Stunde frühestens am nächsten Tag nach der 6. Stunde; dabei unterschreibt der Schüler, dass er gegen die Schulordnung verstoßen und das Gerät zurückerhalten hat.
  • In der Regel gilt folgendes Vorgehen:
  • Konsequenz beim 1. Verstoß: Schüler holt sein Handy beim Schulleiter ab, dokumentiert durch seine Unterschrift auf dem Formular, dass er sich seines Verstoßes gegen die Schulordnung bewusst ist.
  • Konsequenz beim 2. Verstoß: Die Eltern werden zur Abholung des Handys und zum pädagogischen Gespräch geladen. Evtl. erfolgen weitere pädagogische Maßnahmen.
  • Konsequenz beim 3. Verstoß: Über weitere Maßnahmen entscheidet die Schulleitung.

Sollte sich ein Schüler weigern, sein Handy abzugeben, wird er an die Schulleitung verwiesen.

Alle Handys müssen auf Verlangen des aufsichtführenden Lehrers vor Klausuren oder Klassenarbeiten bei der Aufsicht abgegeben werden. Eine Zuwiderhandlung wird als grober Täuschungsversuch gewertet.

2.4 Nutzung von Tablets und Notebooks im Unterricht:

Die Nutzung von Tablets oder Notebooks im Unterricht ist in der Sekundarstufe II grundsätzlich auf Widerruf möglich, jedoch an nachfolgende konkrete Bedingungen und Abläufe gebunden. Nach Einreichung eines vom Schüler / der Schülerin sowie – bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern – von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterschriebenen Antrags kann die Genehmigung durch die Schulleitung nach pädagogischem Ermessen erfolgen.

Mit dem Antrag verpflichtet sich der Schüler / die Schülerin, „keinerlei Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts oder der am Unterricht beteiligten Personen anzufertigen“. Er / Sie wird darauf hingewiesen, „dass eine Zuwiderhandlung disziplinarische Reaktionen der Schule sowie zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen haben kann“. Die dem Schüler / der Schülerin ausgehändigte Kopie des bewilligten Antrags muss stets mitgeführt werden, um den Lehrkräften auf Nachfrage Auskunft geben zu können.

Die Schule übernimmt keinerlei Gewährleistung im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes.

  1. Regeln für den Unterricht: Reguläre Stunden und Vertretungsstunden

3.1 Allgemeines:

Zum Unterricht erscheinen alle vorbereitet, mit den notwendigen Materialien und pünktlich zu den angegebenen Unterrichtszeiten.

Für mitgeführte private Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.

Essen und Trinken ist nur außerhalb der Unterrichtszeiten und -räume gestattet. Ausnahmen hiervon sind nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durch den Fachlehrer gestattet. Kaugummi kauen ist jedoch im Gebäude generell verboten.

Der Tafel- und Ordnungsdienst jeder Klasse und jedes Kurses sorgt dafür, dass am Ende der Stunde die Tafel geputzt und der Raum sauber ist. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde in einem Unterrichtsraum stellen alle die Stühle hoch, schließen die Fenster und schalten das Licht aus. Die Lehrkraft schließt den Raum ab.

3.2 Verspätung und Vertretungsstunden:

Bei Verspätung des Lehrers begibt sich fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde der Klassen-/Kurssprecher in die Verwaltung, um dieses mitzuteilen und nachzufragen.

In Vertretungsstunden arbeitet die ganze Klasse/der ganze Kurs an der gestellten Aufgabe oder dem zur Verfügung gestellten Wiederholungs-, Arbeits- bzw. Fördermaterial. Wenn keine Aufgaben gestellt wurden, unterrichtet der Vertretungslehrer in einem seiner Fächer.

3.3 Benutzung und Verhalten in Computer- und Fachräumen sowie in Sportstätten:

Für die Nutzung der Fachräume und der Computerräume gelten besondere Regeln. Diese Sicherheits- und Verhaltensvorschriften werden von den entsprechenden Fachlehrern gesondert erläutert. Vor der Nutzung des Computernetzwerks und der PC-Räume nehmen alle Schüler an einer Einführungsveranstaltung teil.

Bei der Benutzung der Sportstätten ist zusätzlich die dortige Benutzungsordnung einzuhalten.

4. Pausen

4.1 Sekundarstufe I:

Das Laufen und Spielen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet. Der Aufenthalt im PZ ist während der großen Pausen nur bei schlechtem Wetter (Niederschlag, Sturm o.ä.) möglich, die Türen, Treppen und Flure müssen zum Durchgang und als Fluchtwege freigehalten werden.

Den Schülern der Sek. I. ist es grundsätzlich nicht gestattet, das Schulgelände - das ist das Schulgebäude mit den vier Schulhöfen inklusive der Rasenflächen, während des Sportunterrichts auch die Sportstätten - während der Unterrichtszeiten und Pausen zu verlassen. Über besonders begründete Ausnahmen entscheidet der Klassen- oder Aufsicht führende Lehrer.

Die einzelnen Schulhöfe werden verschiedenen Zwecken zugeordnet:

Hof 1 als ruhigere Aufenthaltszone ohne Ballspiele.

Hof 2 ist wegen des Klettergerüsts für jüngere Schülerinnen und Schüler vorgesehen.

Auf Hof 3 sind Bewegungs-, Lauf- und Ballspiele erlaubt. Die Bälle werden von der Schule ausgeliehen. Das Mitbringen eigener Bälle ist nicht gestattet.

Auf Hof 4 sind Basketballspiele mit Basketbällen entsprechend den Vorrichtungen gestattet.

Die Nutzung des Sportkäfigs ist gemäß den von den Schülervertretungen der Realschule und des Franken-Gymnasiums getroffenen Vereinbarungen erlaubt. 

Das Werfen mit Gegenständen aller Art (bes. Schneebällen!) ist aufgrund von Verletzungsgefahr nicht erlaubt.

4.2 Sekundarstufe II:

Schülern der Oberstufe ist in den Pausen der Aufenthalt nur auf den Schulhöfen und in den Fluren des Neu- und Erweiterungsbaus gestattet. Das PZ steht Schülern der Sekundarstufe II außerhalb der regulären Pausen als Aufenthalts- und Arbeitsraum zur Verfügung.

Schüler der Sekundarstufe II dürfen in Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen. Mit Verlassen des Schulgeländes erlischt i.d.R. der Unfallschutz der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).

4.3 Mittagspause bei Nachmittagsunterricht in der Sekundarstufe I

Die Schüler der Sekundarstufe I müssen in der Schule bleiben, können zum Mittagessen ins Forum gehen und sich an folgenden Orten aufhalten, damit der Nachmittagsunterricht in der Sekundarstufe II nicht gestört wird:

  • Auf Hof 1
  • Im Forum
  • Im Kiosk.
  1. Schulgelände und Schulgebäude

Alle tragen Mitverantwortung für das Gebäude und Gelände unserer Schule. Daher nutzen wir es so, dass sich keiner gestört fühlt und sich jeder hier wohl fühlen kann.

Mit der Einrichtung und allen Gegenständen wird pfleglich umgegangen, denn wir respektieren privates und öffentliches Eigentum.

Wir tragen Verantwortung für die Sauberkeit und Ordnung des Schulgebäudes und des Schulgeländes. Einzelheiten werden durch die Klassen-/Kurslehrer (z.B. Tafel- und Ordnungsdienst, Mülltrennung) bzw. durch die Schulleitung (z.B. Haus- und Hofdienste) geregelt.

In der kalten Jahreszeit tragen Schüler und Lehrer Verantwortung dafür, dass nicht unnötig Energie verbraucht wird und die Heizkosten niedrig bleiben. Deshalb müssen die Außentüren geschlossen bleiben und die Klassenräume sorgfältig gelüftet werden.

Die Toiletten werden ausschließlich zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck aufgesucht, benutzt und sauber hinterlassen. Die Toiletten sind in der Regel unverschlossen.

Der Schüler-Stillarbeitsraum wird ausschließlich für Arbeiten wie Vorbereitung auf den Unterricht, Hausaufgaben, Referate und Facharbeiten genutzt. Unterhaltungen sollen unterbleiben, Rücksichtnahme auf Mitschülerinnen und -schüler ist selbstverständlich. Den Schlüssel dazu kann man in der Verwaltung ausleihen. Näheres regelt eine gesonderte Benutzerordnung. Der Kiosk (E16) kann außerdem während der Öffnungszeiten als Arbeits- und Aufenthaltsraum genutzt werden.

Das Befahren des Schulgeländes mit Skateboards, Rollern, Rollschuhen, Inline-Skates, Fahrrädern, motorisierten Fahrzeugen u.ä. ist während der allgemeinen Unterrichtszeit (an Schultagen von 7:30 bis 16:30 Uhr) wegen der damit verbundenen Gefahren verboten. Im gesamten Gebäude ist dies grundsätzlich untersagt.

Motorräder, Motorroller und Mofas der Schüler sind auf der dafür ausgewiesenen Fläche neben Hof 2 platzsparend abzustellen. Die Schule kann für diese keine Haftung übernehmen.

  1. Weitere Regelungen

 

6.1 Umgang miteinander

 Den Umgang miteinander regelt die Schulvereinbarung in aktueller Fassung.

 

6.2 Erste Hilfe bzw. Sanitätsdienst

 In der Schule existiert ein Sanitätsdienst, er ist in Raum E 32 untergebracht. Bei drohender Gefahr leistet jeder dem anderen unverzüglich Hilfe oder verständigt die Aufsicht führenden Lehrer.

6.3 Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten können sich die Schüler an die Streitschlichter wenden, die in den Pausen im Raum E 31 anzutreffen sind.

6.4 Hausordnung der Stadt Zülpich

Die vom Schulträger erlassene Hausordnung ist automatisch Bestandteil dieser Schulordnung.

                                                                                                                     6.5 Kleiderwahl

Das Franken-Gymnasium ist ein öffentlicher Ort und daher haben grundsätzlich alle SchülerInnen, LehrerInnen sowie MitarbeiterInnen der Schule das Recht, frei über die Wahl ihrer Kleidung zu entscheiden. Die SchülerInnen sollen die Möglichkeit haben, ihre Persönlichkeit frei entfalten zu können. Dazu gehört auch, sich auf verschiedene Arten zu kleiden. Diese Vielfalt schätzen die Mitglieder der Schulfamilie nicht nur, sondern unterstützen sie auch.

Wichtig bei der Kleiderwahl ist jedoch, dass die Kleidung der Arbeitsstelle 'Schule' angepasst und nicht deplatziert ist. Offizielle oder inoffizielle Kleiderordnungen gibt es für viele Berufe und es gehört zur gesellschaftlichen Kompetenz einer Person, sich für einen Anlass oder eine Situation passend zu kleiden. Den Mitgliedern der Schulfamilie geht es am Franken-Gymnasium nicht darum, bestimmte Kleidungsstücke grundsätzlich auszuschließen, sondern vielmehr darum, einen Minimalkonsens zu treffen, an den sich alle Mitglieder der Schulfamilie - SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen und MitarbeiterInnen - halten. Die Mitglieder der Schulfamilie achten darauf, den gegenseitigen Respekt auch durch ihre Kleidung auszudrücken.

Bezüglich der Kleiderwahl der Schülerinnen und Schüler und Kolleginnen und Kollegen am Franken-Gymnasium gelten folgende Regelungen:

a)   Im Unterricht sind Kopfbedeckungen (außer religiöser Herkunft) sowie Sonnenbrillen untersagt.

b)   Auf dem Schulgelände ist Kleidung mit diskriminierendem Aufdruck untersagt sowie Kleidung, welche die Intimbereiche (auch bei Bewegung und im Sitzen) nicht bedeckt.

Bei Verstößen wird zunächst in Gesprächen für die Thematik sensibilisiert. Wiederholte Verstöße gegen diese Regelungen führen dazu, dass Elterngespräche geführt werden bzw. in einem weiteren Schritt Betroffene aufgefordert werden, sich unmittelbar anders zu kleiden (was ggf. die Rückkehr nach Hause erforderlich macht).

  1. Schlussvereinbarungen

Alle Bestimmungen dieser Schulordnung gelten sinngemäß auch für Schulveranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden.

Gemäß dem Bildungs- und Erziehungsauftrag des Franken-Gymnasiums müssen Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrer auf die Einhaltung der vorstehenden Schulordnung achten.

Bei Missachtung der unten genannten Regeln werden die Klassen- und Beratungslehrer informiert und von Seiten der Schule entsprechende Maßnahmen ergriffen.

Diese Schulordnung tritt  am 20. März 2014 in Kraft; sie wird regelmäßig auf ihre Durchführbarkeit hin überprüft und ggfs. überarbeitet werden.

 

Joachim P. Beilharz

Schulleiter

 

Stand 21.03.2024

 

[1] Im Folgenden wird der Lesbarkeit halber Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigte als geschlechtsneutrale Bezeichnung verwendet. Alle Beteiligten sind natürlich angesprochen.